Vortragsthemen mündliche Steuerberaterprüfung

Ratgeber · Mündliche Prüfung

Vortragsthemen mündliche Steuerberaterprüfung: Themen, Auswahl, Aufbau

Welche Vortragsthemen kommen in der mündlichen Steuerberaterprüfung dran? Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor: Eine halbe Stunde vor der Prüfung bekommst du drei Themen aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG zur Wahl (§ 26 Abs. 6 DVStB, Stand 19.12.2025). Hier liest du, aus welchen Fächern sie stammen, wie du wählst und den Vortrag aufbaust.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Rechtsstand September 2026
Themen zur Wahl 3 30 Minuten vor Beginn · § 26 Abs. 6 DVStB
Vortragszeit max. 10 Min. in den meisten Kammern · Berlin: 5 bis 7 Minuten
WLW-Kurzvorträge 180+ ausgearbeitete Vortragsthemen auf den WLW-Karteikarten · Stand September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Themenwahl: Drei Themen, 30 Minuten Vorbereitung, ein Vortrag – so steht es in § 26 Abs. 6 DVStB. Die Vorbereitungszeit ist in allen 21 Kammern gleich.
  • Fächer: Themen kommen aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG – auch aus Berufsrecht, BGB, BWL und VWL.
  • Dauer: Höchstens zehn Minuten in den meisten Kammern, in Berlin fünf bis sieben. Der Vorsitzende unterbricht nach Ablauf.
  • Gewicht: Der Vortrag ist eine von sieben Einzelnoten der mündlichen Prüfung (§ 27 DVStB). Bestanden ist, wer im Schnitt aus schriftlich und mündlich 4,15 nicht übersteigt.
  • Strategie: Breite vor Tiefe: viele Themen auf einem 3er- oder 4er-Niveau statt drei Lieblingsthemen perfekt. WLW arbeitet mit über 180 ausgearbeiteten Kurzvorträgen.

Was regelt das Gesetz zum Kurzvortrag – und was legt deine Kammer fest?

Das Gesetz regelt nur vier Punkte: drei Themen, 30 Minuten Vorbereitung, ein Thema aus den Prüfungsgebieten, eine eigene Note. Alles andere – Vortragszeit, Hilfsmittel, Ablauf im Vorbereitungsraum – bestimmt die Steuerberaterkammer, die deine Prüfung organisiert (§ 35 Abs. 5 StBerG). Deshalb lohnt sich ein genauer Blick ins Ladungsschreiben.

RegelInhaltNorm
Aufbau der mündlichen Prüfung„einem kurzen Vortrag des Bewerbers über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten“§ 26 Abs. 3 DVStB
Themenwahl„eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl“§ 26 Abs. 6 DVStB
Prüfungszeit je Bewerbersoll insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten (Vortrag und sechs Abschnitte)§ 26 Abs. 7 DVStB
BewertungVortrag und jeder Prüfungsabschnitt werden gesondert bewertet – sieben Einzelnoten§ 27 DVStB
Vortragszeitnicht im Gesetz; Praxis der Kammern: höchstens 10 Minuten, Berlin 5 bis 7 MinutenLadungsschreiben der Kammer
Hilfsmittel in der Vorbereitungnicht im Gesetz; von „alle eigenen Gesetzestexte“ bis „keine“Ladungsschreiben der Kammer

Quellen: DVStB (gesetze-im-internet.de); Bundessteuerberaterkammer – Die Steuerberaterprüfung.

Rechnerisch ist der Vortrag eine von sieben gleichgewichteten Noten. Die mündliche Gesamtnote ist der Durchschnitt aller sieben Noten auf zwei Dezimalstellen (§ 15 Abs. 2 DVStB). Bestanden hast du, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB). Ein guter Vortrag rettet also keine schwache Vornote allein – aber er ist die erste Note des Tages, und er prägt, wie die Kommission dich in den Fragerunden wahrnimmt. Ablauf, Notenrechnung und die vollständige Hilfsmittel-Tabelle stehen im Ratgeber Mündliche Steuerberaterprüfung: Ablauf, Dauer, Bewertung.

Reform ab 2028 Für die Prüfungsjahre 2026/2027 und 2027/2028 gilt das hier beschriebene Recht. Der Referentenentwurf des BMF vom 13.08.2026 will die Prüfung ab dem Termin 2028 modularisieren; die mündliche Prüfung soll ein eigener Prüfungsteil werden. Die Regel „drei Themen, 30 Minuten“ steht in der DVStB und ist von dem Entwurf nicht berührt. Stand September 2026 gibt es keinen Kabinettsbeschluss. Details: Reform der Steuerberaterprüfung: Modularisierung ab 2028.

Aus welchen Fächern stammen die Vortragsthemen?

Aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG – nicht nur aus dem Steuerrecht. Ein Vortragsthema kann ebenso „Berufspflichten des Steuerberaters“ oder „Marktformen“ lauten wie „Organschaft in der Körperschaftsteuer“. Wer nur den Stoff der drei Klausurtage wiederholt, hat bei zwei von drei Themen unter Umständen nichts in der Hand. Die Tabelle zeigt die Prüfungsgebiete und die Themenfelder, die WLW im Lernplan für die mündliche Prüfung 2026 zur Vortragsvorbereitung ansetzt.

Prüfungsgebiet (§ 37 Abs. 3 StBerG)Themenfelder im WLW-LernplanÜbungswoche
Nr. 1 Steuerliches Verfahrensrecht (AO, FGO)Aufbau der Finanzverwaltung, Fristen, Haftung, Schätzung, Außenprüfung, Mitwirkungspflichten, KlageartenKW 4
Nr. 2 Steuern vom Einkommen und Ertrag (ESt, KSt, GewSt)Gewinnermittlung, Einkunftsarten, Betriebsaufspaltung, Liebhaberei; Organschaft, vGA, verdeckte Einlage, Zinsschranke; Hinzurechnungen, Kürzungen, ZerlegungKW 1–2
Nr. 2 Internationales Steuerrechtbeschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, DBA, Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung, Pillar 1/2KW 1
Nr. 3 Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, GrundsteuerBewertung von Grundstücken und Betriebsvermögen, SteuerbefreiungenKW 3
Nr. 4 Verbrauch- und Verkehrsteuern (USt)Ort der Leistung, Steuerbefreiungen, PV-Anlagen, Kleinunternehmer, E-RechnungKW 3
Nr. 2/6 Bilanzsteuerrecht und UmwandlungssteuerBilanzierung, Rückstellungen, Bewertung, GmbH & Co. KG, HGB; Umwandlungsarten, § 1a KStGKW 5
Nr. 5 Handels-, Bürgerliches, Gesellschafts-, Insolvenz-, EU-RechtSchuldrecht AT/BT, Werk- und Kaufvertrag, Minderjährige, Schadensersatz, VerjährungKW 48–49
Nr. 6 BWL und RechnungswesenUnternehmensbewertung, Kostenrechnung, Bilanzanalyse, FinanzierungKW 50
Nr. 7 VWLMarktformen, Wirtschaftskreislauf, Konjunktur, GeldpolitikKW 50
Nr. 8 BerufsrechtGrundlagen, Berufspflichten, Vergütungsarten, Berufshaftung, Geldwäschegesetz, besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)KW 46–47

Quelle: § 37 Abs. 3 StBerG (Prüfungsgebiete). „Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind“ (§ 37 Abs. 3 StBerG).

Nicht-Steuerfächer zuerst Der WLW-Lernplan beginnt bewusst mit Berufsrecht, BGB, BWL und VWL (KW 46 bis 50) und legt die Steuerfächer in die letzten Wochen vor der Prüfung. Grund: Die Nicht-Steuerfächer veralten bis Februar nicht, und in der eigenen mündlichen Prüfung von Marcus Wirth machten Berufsrecht, BGB und BWL drei der sechs Fragerunden aus. Dieselbe Breite brauchst du für die Themenwahl.

Wie viele Vortragsthemen musst du vorbereiten?

Mehr, als dir lieb ist – aber nicht alle perfekt. Das Ziel heißt Breite vor Tiefe: möglichst viele Themen auf ein solides Niveau bringen, auf dem du zehn Minuten strukturiert sprechen kannst. Wenige Lieblingsthemen auf Bestnote helfen nicht, wenn keines davon unter den drei gezogenen ist. Genau das ist das Hauptrisiko im Vorbereitungsraum: zu keinem der drei Themen etwas Belastbares sagen zu können.

Wie groß der Themenpool in der Praxis ist, zeigen die WLW-Lernmittel: Die Karteikarten „Vortragsthemen“ enthalten über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge, der Vorbereitungskurs für die mündliche Prüfung im Universitäts-Master arbeitet mit über 250 Vortragsthemen, und der kostenlose Themengenerator zieht dir Themen aus zehn Fachgebieten mit 30-Minuten-Timer. Der kostenlose Prüfungssimulator bewertet deinen Vortrag anschließend per KI. Wer im Januar einen breiten Themenpool auf einem 3er- oder 4er-Niveau hat, findet unter drei gezogenen Themen fast immer eines, das trägt.

VorgehenWas du gewinnstWas du riskierst
Wenige Themen auf 1er-Niveauein brillanter Vortrag, wenn das Thema kommthohe Wahrscheinlichkeit, dass keines der drei Themen dabei ist
Viele Themen auf 3er-/4er-Niveaufast immer ein Thema, zu dem du strukturiert sprechen kannstkein Vortrag mit Spitzennote – der Vortrag ist eine von sieben Noten
Karteikarten mit fertiger GliederungGliederung sitzt, Gesetz kannst du im Raum auswertenAblesen statt Vortragen, wenn du die Karten nicht frei wiederholst

Einordnung: eigene Prüfungserfahrung und Unterrichtspraxis von Marcus Wirth, WLW.

Marcus Wirth, Steuerberater und Gesellschafter WLW
„Der Kurzvortrag ist sehr wichtig, da er Ihre ‚Visitenkarte‘ ist. Vermeiden Sie, Ihren gesamten Vortrag aus dem Gesetz abzulesen, denn die Prüfer wissen, dass Sie lesen können. Es wird eine Auswertung des Gesetzes erwartet.“
Marcus Wirth Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), M.Sc. · Gesellschafter WLW

Auswendig lernen heißt hier: Gliederung und Kernaussagen jedes Themas ohne Karte wiedergeben können. Das Gesetz ziehst du im Vorbereitungsraum hinzu, wenn das Thema es verlangt – zum Auswerten, nicht zum Vorlesen. Wer den Vortrag aus dem Gesetz abliest, zeigt der Kommission, dass er lesen kann. Erwartet wird, dass du Tatbestand, Rechtsfolge und Praxisfolgen einordnest.

Wie wählst du in 30 Minuten das richtige der drei Themen?

Entscheide in den ersten Minuten und wechsle danach nicht mehr. Die 30 Minuten sind knapp: Themenwahl, Gliederung, Gesetz auswerten, Fazit formulieren und einmal im Kopf durchgehen. Diese Reihenfolge hat sich in der Prüfungserfahrung von Marcus Wirth und im WLW-Vortragstraining bewährt.

1 Sofort

Alle drei Themen lesen und hart aussortieren

Zu welchem Thema kannst du drei Hauptpunkte nennen, ohne nachzudenken? Streiche jedes Thema, zu dem dir nur ein Stichwort einfällt. Bleibt keines übrig, nimm das Thema, dessen Gesetzesnorm du am schnellsten findest – dort kannst du Tatbestand und Rechtsfolge wenigstens sauber auswerten.

2 Bei zwei gleich guten Themen

Das unbeliebte Thema nehmen

Die Vorträge deiner Gruppe werden verglichen. Wählen drei Kandidaten dasselbe Thema, entscheidet die Kommission über Nuancen. Nimm deshalb das Thema, das die anderen eher meiden – ein sauberer Vortrag zu Zerlegung der Gewerbesteuer fällt positiver auf als der dritte Vortrag zur E-Rechnung.

3 Gliederung

Drei Hauptpunkte aufschreiben, mehr nicht

Einleitung, drei Punkte im Hauptteil, Fazit mit Hinweis für den Berufsstand. Mehr passt nicht in zehn Minuten. Schreib die Gliederung auf die erlaubten Karteikarten (in vielen Kammern DIN A5, steht im Ladungsschreiben) – Stichworte, keine Sätze.

4 Gesetz

Normen aufschlagen und auswerten – wenn erlaubt

Notiere die Fundstellen, die du im Vortrag zitierst, und was sie regeln. Lies keine Absätze ab. Ob du überhaupt ein Gesetz vor dir hast, hängt von deiner Kammer ab (Tabelle unten).

5 Vor dem Aufruf

Einmal im Kopf durchgehen, Fazit festlegen

Das Fazit formulierst du vorher aus: eine Bewertung, ein Ausblick, ein Satz zur Bedeutung für den steuerberatenden Beruf. Damit endet der Vortrag – nicht mit „Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung“, denn Rückfragen gibt es nicht.

Vortragszeit und Hilfsmittel: Wo deine Kammer abweicht

Die Vorbereitungszeit beträgt überall 30 Minuten. Bei Vortragszeit und Hilfsmitteln gibt es dagegen deutliche Unterschiede. Die Tabelle zeigt die Abweichungen vom Regelfall „eigene Gesetzestexte ohne Richtlinien, bis zu zehn Minuten“; die vollständige Übersicht aller 21 Kammern inklusive Hilfsmittel in den Fragerunden steht im Ratgeber Mündliche Steuerberaterprüfung.

KammerHilfsmittel in der VortragsvorbereitungVortragszeit
Berlinkeine Gesetzestexte, keine Richtlinien – auch nicht für die Vorbereitungmindestens 5, höchstens 7 Minuten
Nürnbergnur von der Kammer gestellte Texte: Beck’sche „Steuergesetze“ und „Schönfelder Deutsche Gesetze“max. 10 Minuten
Schleswig-Holsteinvon der Kammer gestellt (Beck’sche Steuergesetze, Schönfelder mit Ergänzungsband); eigene Texte nicht erlaubtmax. 10 Minuten
Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-PfalzGesetze, Richtlinien und Erlasse erlaubtca. bzw. max. 10 Minuten
Bremen, Nordrhein-Westfalendieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teilmax. 10 Minuten
Baden-Württemberg, München, Brandenburg, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringeneigene Gesetzestexte; keine Richtlinien oder Verwaltungsanweisungenca. bzw. max. 10 Minuten
Sachsenkeine Information der Kammerca. 10 Minuten

Verbindlich ist das Ladungsschreiben deiner Kammer.

Was das für die Themenwahl heißt In Berlin entscheidest du ohne Gesetz und musst in sieben Minuten fertig sein – wähle das Thema, dessen Normen du auswendig kennst. In Nürnberg und Schleswig-Holstein liegt eine fremde, unmarkierte Textausgabe vor dir – übe vorher, Normen ohne Griffregister zu finden. Wo Richtlinien erlaubt sind, kannst du Verwaltungsauffassung und Gesetz im Vortrag gegenüberstellen.

Wie baust du den Kurzvortrag in zehn Minuten auf?

Dreiteilig, mit fester Zeitaufteilung: Einleitung mit Anrede und Gliederung höchstens zwei bis drei Minuten, Hauptteil fünf bis sieben Minuten, Schluss mit Fazit und Ausblick ein bis zwei Minuten. Der Vorsitzende unterbricht nach Ablauf der Zeit – deshalb liegt der Schluss zeitlich sicher innerhalb der zehn Minuten, nicht auf der Kante.

TeilZeitInhaltTypischer Fehler
Einleitungmax. 2–3 MinutenAnrede, Name, gewähltes Thema, Gliederung in drei Punktenzu allgemeine Einleitung, die Zeit frisst
Hauptteil5–7 MinutenTatbestand, Rechtsfolge, Praxisfall, Streitstand mit NormAbsätze aus dem Gesetz vorlesen
Schluss1–2 MinutenFazit, Ausblick, Hinweis für den steuerberatenden Berufsstand„aus Zeitgründen kann ich die folgenden acht Aspekte nicht mehr …“

Quelle: Zeitaufteilung und typische Fehler aus der eigenen Prüfungserfahrung und dem Vortragstraining von Marcus Wirth, WLW (Stand September 2026).

Bewährte Begrüßung

Eine feste Formel nimmt dir die ersten 30 Sekunden ab und setzt die Gliederung. Nach dem Worterteilen sagst du „Vielen Dank“, sammelst dich eine Sekunde und beginnst – auch wenn der Vorsitzende Name und Thema schon abgefragt hat:

Formulierung (Prüfungserfahrung Marcus Wirth) „Sehr geehrter Herr Prüfungsvorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren der Prüfungskommission! Mein Name ist … und ich habe das Thema Nr. 2 ‚…‘ gewählt. Meinen Vortrag habe ich wie folgt gegliedert: Im Rahmen der Einleitung werde ich … Im Rahmen des Hauptteils werde ich 1. … 2. … 3. … Im Schlussteil werde ich ein Fazit ziehen sowie Hinweise für den steuerberatenden Berufsstand erörtern.“

Im Hauptteil gilt: Norm nennen, Tatbestand in eigenen Worten, Rechtsfolge, ein kurzer Fall. Bei diskutablen Themen mehrere Lösungen zulassen und die Auffassungen zuordnen: „In der Literatur wird kritisiert, dass …“ statt „Ich sehe das sehr kritisch“. Wer so formuliert, zeigt Distanz zum Streitstand – das erwartet eine Kommission, in der drei Prüfer aus der Finanzverwaltung und drei aus der Beratung sitzen (§ 35 Abs. 1 StBerG).

Welche Fehler kosten im Kurzvortrag Punkte?

Die meisten Punkte gehen nicht an fehlendem Wissen verloren, sondern an Form und Auftreten. Diese Liste stammt aus der Prüfungserfahrung von Marcus Wirth und aus dem, was im WLW-Vortragstraining immer wieder korrigiert wird.

  • Begrüßungen wie „Schön, dass Sie gekommen sind“ oder „Hallo erstmal, liebe Prüfungskommission“.
  • Der Kommission sagen, dass du nervös bist – oder um fünf Minuten mehr Zeit bitten.
  • Einen Absatz aus dem Gesetz vorlesen statt ihn auszuwerten.
  • „Ich sehe das sehr kritisch“ oder „Wir Steuerberater sollten uns intensiv damit beschäftigen“.
  • Bei diskutablen Themen nur eine Lösung gelten lassen.
  • „Ich bin mir nicht sicher …“ – sag, was du weißt, und ordne es ein.
  • Nach „Bitte kommen Sie zum Schluss“ weiterreden.
  • Humor, politische Haltung, Fragen nach dem Bestellungstermin.
  • Mit „… stehe für Rückfragen zur Verfügung“ enden – es gibt keine Rückfragen.

Auftreten

Business-Kleidung: Damen im Business-Look, Herren im dunklen Anzug (schwarz, dunkelblau, anthrazit) mit Krawatte. Fest stehen, Blickkontakt zu allen Prüfern, Gestik ja, aber nicht übertrieben; ein kurzer Blick auf die Armbanduhr ist erlaubt. Die Karteikarten mit der Gliederung nutzt du als Anker, nicht als Skript. Klare Aussprache, motiviert, weder zögerlich noch arrogant – die Kommission hört an einem Tag vier Vorträge und merkt sich den, der sicher wirkt.

Das sagen Absolventen über die Vorbereitung auf den Kurzvortrag

„Der Online-Themengenerator und die dazugehörigen ausgearbeiteten Vorträge haben beim Üben und der anschließenden Nacharbeit sehr gut unterstützt. Besonders praktisch war zudem, dass Anfang Januar noch aktuelle Vortragsthemen ergänzt wurden. Parallel dazu konnte die aktuelle Rechtsprechung in ausführlichen Skripten nachgelesen und vertieft werden, sodass Fragen zu Gesetzesänderungen in der Prüfung kein Problem dargestellt haben.“
Sonja Wittig
„In der mündlichen Vorbereitung habe ich mit den Karteikarten „Vortragsthemen“ gearbeitet. Man kann seinen Vortrag inhaltlich abgleichen und hat zusätzliche eine kompakte Wiederholung des Themas. Klare Empfehlung!“
Rebekka

Wie übst du Vortragsthemen bis zur Prüfung?

Laut sprechen, gegen die Uhr, vor Menschen. Ein Vortrag, der im Kopf sitzt, dauert vor der Kommission oft 14 Minuten – oder bricht nach sechs ab. Der WLW-Lernplan für die mündliche Prüfung 2026 legt deshalb von KW 46 bis KW 52 parallel zu den Nicht-Steuerfächern „Kurzvorträge zu allen Themen, Feedback in Gruppen“ an und schließt in KW 6 mit Probevorträgen ab. Diese Bausteine stehen dir dafür zur Verfügung:

BausteinWas du übstFormat und TerminPreis (Stand September 2026)
ThemengeneratorThemenwahl unter Zeitdruck: zufälliges Thema aus zehn Fachgebieten, 30-Minuten-Timer, Prüfungsfragen mit Antwortenonlinekostenlos
Prüfungssimulatorein Vortragsthema, 30 Minuten Vorbereitung, Vortrag und Fragen vor mehreren Prüfern, KI-Bewertungonline, 24/7kostenlos (Basis)
Karteikarten „Vortragsthemen“über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge zum Abgleichen und WiederholenPrint (DIN A5) oder digitalab 492 €
Vortragstraining mit Marcus Wirtheigener Vortrag aus drei gezogenen Themen, Feedback zu Struktur, Fachsprache, Auftreten38 Termine 10.11.2026–25.03.2027, meist 19:00 Uhr, online oder Bamberg; Bootcamp 17.01. und 31.01.2027 (drei Vorträge vor drei Steuerberatern)49 € je Vortrag, Bootcamp 220 €
ProbeexamenVortrag plus fünf Fragerunden vor einer Kommission, Fragen aus allen Bundesländernonline 19.12.2026 und 16.01.2027; Bamberg 16.01., München 23.01., Stuttgart 20.02., Frankfurt 21.02., Düsseldorf 27.02.2027450 € je Termin

Das ALL IN Mündliche Prüfung bündelt Unterricht, 180 Mustervorträge, 350 Karteikarten, FAQ aus über 1.150 Prüfungsprotokollen und ein Probeexamen.

Übungsregel aus dem Vortragstraining Zieh das Thema, stell den Timer auf 30 Minuten und halte den Vortrag danach laut – vor dem Spiegel, dem Handy oder einem Mitkandidaten. Stoppe bei zehn Minuten hart. Wer bei der Hälfte der Übungsvorträge unterbrochen wird, lernt schneller zu kürzen als jede Theorie.
Dafür passt

Karteikarten „Vortragsthemen“

Über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge zu allen Prüfungsgebieten – zum Abgleichen der eigenen Gliederung und als kompakte Wiederholung je Thema. Print im DIN-A5-Format oder digital mit Suche und Markierungen. Preis: Print oder Digital je 492,00 €, Print + Digital 590,70 € (Stand September 2026).

Zu den Karteikarten Vortragsthemen
Fragen & Antworten

FAQ: Häufige Fragen zu den Vortragsthemen der mündlichen Steuerberaterprüfung

Wie viele Vortragsthemen bekomme ich in der mündlichen Steuerberaterprüfung zur Wahl?

Drei. Nach § 26 Abs. 6 DVStB erhältst du eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl und entscheidest dich für eines. Die 30 Minuten Vorbereitungszeit gelten in allen Steuerberaterkammern.

Aus welchen Fächern stammen die Vortragsthemen?

Aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG: Verfahrensrecht, Ertragsteuern, Bewertung und Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Handels- und Gesellschaftsrecht, BWL, VWL und Berufsrecht. Auch Nicht-Steuerfächer wie BWL oder Berufsrecht sind als Vortragsthema möglich.

Wie lange darf der Kurzvortrag dauern?

In den meisten Kammern höchstens zehn Minuten, in Berlin mindestens fünf und höchstens sieben Minuten. Der Vorsitzende unterbricht, wenn die Zeit abgelaufen ist. Die genaue Vorgabe steht in deinem Ladungsschreiben.

Welches der drei Themen soll ich wählen?

Das Thema, zu dem du am meisten belastbar sagen kannst – nicht das, das dir am sympathischsten ist. Bei zwei gleich guten Themen nimm das, das die anderen Kandidaten eher nicht wählen, weil die Vorträge einer Gruppe verglichen werden.

Wie viele Vortragsthemen muss ich vorbereiten?

So viele wie möglich auf einem soliden Niveau, statt weniger Lieblingsthemen perfekt. Das größte Risiko ist, zu keinem der drei Themen etwas sagen zu können. WLW arbeitet in der Vorbereitung mit über 180 ausgearbeiteten Kurzvorträgen auf Karteikarten.

Darf ich in der Vortragsvorbereitung Gesetzestexte benutzen?

Das regelt jede Kammer selbst. In Bayern (München), Baden-Württemberg oder Thüringen sind eigene Gesetzestexte erlaubt, Nürnberg und Schleswig-Holstein stellen die Texte, Berlin lässt keine Hilfsmittel zu. Verbindlich ist das Ladungsschreiben deiner Kammer.

Wie viel zählt der Kurzvortrag für die Note?

Der Vortrag ist eine von sieben Einzelnoten der mündlichen Prüfung (§ 27 DVStB): eine Note für den Vortrag, je eine für die sechs Prüfungsabschnitte. Daraus wird die mündliche Gesamtnote gebildet. Bestanden ist die Prüfung, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB).

Stellen die Prüfer Zwischenfragen zum Vortrag?

Nein. Während des Kurzvortrags gibt es weder Zwischen- noch Rückfragen. Deshalb endet ein guter Vortrag mit einem Fazit – nicht mit dem Satz, dass du für Rückfragen zur Verfügung stehst.

Dein nächster Schritt

Zieh dein erstes Thema heute – kostenlos

Der WLW-Themengenerator gibt dir ein Vortragsthema und startet den 30-Minuten-Timer. Wenn du Feedback willst, hältst du deinen Vortrag im Vortragstraining vor Marcus Wirth. Kostenlose Beratung: 0951/70066-0.