Vortragsthemen mündliche Steuerberaterprüfung
Vortragsthemen mündliche Steuerberaterprüfung: Themen, Auswahl, Aufbau
Welche Vortragsthemen kommen in der mündlichen Steuerberaterprüfung dran? Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor: Eine halbe Stunde vor der Prüfung bekommst du drei Themen aus den Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG zur Wahl (§ 26 Abs. 6 DVStB, Stand 19.12.2025). Hier liest du, aus welchen Fächern sie stammen, wie du wählst und den Vortrag aufbaust.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Rechtsstand September 2026Das Wichtigste in Kürze
- Themenwahl: Drei Themen, 30 Minuten Vorbereitung, ein Vortrag – so steht es in § 26 Abs. 6 DVStB. Die Vorbereitungszeit ist in allen 21 Kammern gleich.
- Fächer: Themen kommen aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG – auch aus Berufsrecht, BGB, BWL und VWL.
- Dauer: Höchstens zehn Minuten in den meisten Kammern, in Berlin fünf bis sieben. Der Vorsitzende unterbricht nach Ablauf.
- Gewicht: Der Vortrag ist eine von sieben Einzelnoten der mündlichen Prüfung (§ 27 DVStB). Bestanden ist, wer im Schnitt aus schriftlich und mündlich 4,15 nicht übersteigt.
- Strategie: Breite vor Tiefe: viele Themen auf einem 3er- oder 4er-Niveau statt drei Lieblingsthemen perfekt. WLW arbeitet mit über 180 ausgearbeiteten Kurzvorträgen.
Was regelt das Gesetz zum Kurzvortrag – und was legt deine Kammer fest?
Das Gesetz regelt nur vier Punkte: drei Themen, 30 Minuten Vorbereitung, ein Thema aus den Prüfungsgebieten, eine eigene Note. Alles andere – Vortragszeit, Hilfsmittel, Ablauf im Vorbereitungsraum – bestimmt die Steuerberaterkammer, die deine Prüfung organisiert (§ 35 Abs. 5 StBerG). Deshalb lohnt sich ein genauer Blick ins Ladungsschreiben.
| Regel | Inhalt | Norm |
|---|---|---|
| Aufbau der mündlichen Prüfung | „einem kurzen Vortrag des Bewerbers über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten“ | § 26 Abs. 3 DVStB |
| Themenwahl | „eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl“ | § 26 Abs. 6 DVStB |
| Prüfungszeit je Bewerber | soll insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten (Vortrag und sechs Abschnitte) | § 26 Abs. 7 DVStB |
| Bewertung | Vortrag und jeder Prüfungsabschnitt werden gesondert bewertet – sieben Einzelnoten | § 27 DVStB |
| Vortragszeit | nicht im Gesetz; Praxis der Kammern: höchstens 10 Minuten, Berlin 5 bis 7 Minuten | Ladungsschreiben der Kammer |
| Hilfsmittel in der Vorbereitung | nicht im Gesetz; von „alle eigenen Gesetzestexte“ bis „keine“ | Ladungsschreiben der Kammer |
Quellen: DVStB (gesetze-im-internet.de); Bundessteuerberaterkammer – Die Steuerberaterprüfung.
Rechnerisch ist der Vortrag eine von sieben gleichgewichteten Noten. Die mündliche Gesamtnote ist der Durchschnitt aller sieben Noten auf zwei Dezimalstellen (§ 15 Abs. 2 DVStB). Bestanden hast du, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB). Ein guter Vortrag rettet also keine schwache Vornote allein – aber er ist die erste Note des Tages, und er prägt, wie die Kommission dich in den Fragerunden wahrnimmt. Ablauf, Notenrechnung und die vollständige Hilfsmittel-Tabelle stehen im Ratgeber Mündliche Steuerberaterprüfung: Ablauf, Dauer, Bewertung.
Aus welchen Fächern stammen die Vortragsthemen?
Aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG – nicht nur aus dem Steuerrecht. Ein Vortragsthema kann ebenso „Berufspflichten des Steuerberaters“ oder „Marktformen“ lauten wie „Organschaft in der Körperschaftsteuer“. Wer nur den Stoff der drei Klausurtage wiederholt, hat bei zwei von drei Themen unter Umständen nichts in der Hand. Die Tabelle zeigt die Prüfungsgebiete und die Themenfelder, die WLW im Lernplan für die mündliche Prüfung 2026 zur Vortragsvorbereitung ansetzt.
| Prüfungsgebiet (§ 37 Abs. 3 StBerG) | Themenfelder im WLW-Lernplan | Übungswoche |
|---|---|---|
| Nr. 1 Steuerliches Verfahrensrecht (AO, FGO) | Aufbau der Finanzverwaltung, Fristen, Haftung, Schätzung, Außenprüfung, Mitwirkungspflichten, Klagearten | KW 4 |
| Nr. 2 Steuern vom Einkommen und Ertrag (ESt, KSt, GewSt) | Gewinnermittlung, Einkunftsarten, Betriebsaufspaltung, Liebhaberei; Organschaft, vGA, verdeckte Einlage, Zinsschranke; Hinzurechnungen, Kürzungen, Zerlegung | KW 1–2 |
| Nr. 2 Internationales Steuerrecht | beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, DBA, Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung, Pillar 1/2 | KW 1 |
| Nr. 3 Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grundsteuer | Bewertung von Grundstücken und Betriebsvermögen, Steuerbefreiungen | KW 3 |
| Nr. 4 Verbrauch- und Verkehrsteuern (USt) | Ort der Leistung, Steuerbefreiungen, PV-Anlagen, Kleinunternehmer, E-Rechnung | KW 3 |
| Nr. 2/6 Bilanzsteuerrecht und Umwandlungssteuer | Bilanzierung, Rückstellungen, Bewertung, GmbH & Co. KG, HGB; Umwandlungsarten, § 1a KStG | KW 5 |
| Nr. 5 Handels-, Bürgerliches, Gesellschafts-, Insolvenz-, EU-Recht | Schuldrecht AT/BT, Werk- und Kaufvertrag, Minderjährige, Schadensersatz, Verjährung | KW 48–49 |
| Nr. 6 BWL und Rechnungswesen | Unternehmensbewertung, Kostenrechnung, Bilanzanalyse, Finanzierung | KW 50 |
| Nr. 7 VWL | Marktformen, Wirtschaftskreislauf, Konjunktur, Geldpolitik | KW 50 |
| Nr. 8 Berufsrecht | Grundlagen, Berufspflichten, Vergütungsarten, Berufshaftung, Geldwäschegesetz, besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) | KW 46–47 |
Quelle: § 37 Abs. 3 StBerG (Prüfungsgebiete). „Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind“ (§ 37 Abs. 3 StBerG).
Wie viele Vortragsthemen musst du vorbereiten?
Mehr, als dir lieb ist – aber nicht alle perfekt. Das Ziel heißt Breite vor Tiefe: möglichst viele Themen auf ein solides Niveau bringen, auf dem du zehn Minuten strukturiert sprechen kannst. Wenige Lieblingsthemen auf Bestnote helfen nicht, wenn keines davon unter den drei gezogenen ist. Genau das ist das Hauptrisiko im Vorbereitungsraum: zu keinem der drei Themen etwas Belastbares sagen zu können.
Wie groß der Themenpool in der Praxis ist, zeigen die WLW-Lernmittel: Die Karteikarten „Vortragsthemen“ enthalten über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge, der Vorbereitungskurs für die mündliche Prüfung im Universitäts-Master arbeitet mit über 250 Vortragsthemen, und der kostenlose Themengenerator zieht dir Themen aus zehn Fachgebieten mit 30-Minuten-Timer. Der kostenlose Prüfungssimulator bewertet deinen Vortrag anschließend per KI. Wer im Januar einen breiten Themenpool auf einem 3er- oder 4er-Niveau hat, findet unter drei gezogenen Themen fast immer eines, das trägt.
| Vorgehen | Was du gewinnst | Was du riskierst |
|---|---|---|
| Wenige Themen auf 1er-Niveau | ein brillanter Vortrag, wenn das Thema kommt | hohe Wahrscheinlichkeit, dass keines der drei Themen dabei ist |
| Viele Themen auf 3er-/4er-Niveau | fast immer ein Thema, zu dem du strukturiert sprechen kannst | kein Vortrag mit Spitzennote – der Vortrag ist eine von sieben Noten |
| Karteikarten mit fertiger Gliederung | Gliederung sitzt, Gesetz kannst du im Raum auswerten | Ablesen statt Vortragen, wenn du die Karten nicht frei wiederholst |
Einordnung: eigene Prüfungserfahrung und Unterrichtspraxis von Marcus Wirth, WLW.
„Der Kurzvortrag ist sehr wichtig, da er Ihre ‚Visitenkarte‘ ist. Vermeiden Sie, Ihren gesamten Vortrag aus dem Gesetz abzulesen, denn die Prüfer wissen, dass Sie lesen können. Es wird eine Auswertung des Gesetzes erwartet.“
Auswendig lernen heißt hier: Gliederung und Kernaussagen jedes Themas ohne Karte wiedergeben können. Das Gesetz ziehst du im Vorbereitungsraum hinzu, wenn das Thema es verlangt – zum Auswerten, nicht zum Vorlesen. Wer den Vortrag aus dem Gesetz abliest, zeigt der Kommission, dass er lesen kann. Erwartet wird, dass du Tatbestand, Rechtsfolge und Praxisfolgen einordnest.
Wie wählst du in 30 Minuten das richtige der drei Themen?
Entscheide in den ersten Minuten und wechsle danach nicht mehr. Die 30 Minuten sind knapp: Themenwahl, Gliederung, Gesetz auswerten, Fazit formulieren und einmal im Kopf durchgehen. Diese Reihenfolge hat sich in der Prüfungserfahrung von Marcus Wirth und im WLW-Vortragstraining bewährt.
Alle drei Themen lesen und hart aussortieren
Zu welchem Thema kannst du drei Hauptpunkte nennen, ohne nachzudenken? Streiche jedes Thema, zu dem dir nur ein Stichwort einfällt. Bleibt keines übrig, nimm das Thema, dessen Gesetzesnorm du am schnellsten findest – dort kannst du Tatbestand und Rechtsfolge wenigstens sauber auswerten.
Das unbeliebte Thema nehmen
Die Vorträge deiner Gruppe werden verglichen. Wählen drei Kandidaten dasselbe Thema, entscheidet die Kommission über Nuancen. Nimm deshalb das Thema, das die anderen eher meiden – ein sauberer Vortrag zu Zerlegung der Gewerbesteuer fällt positiver auf als der dritte Vortrag zur E-Rechnung.
Drei Hauptpunkte aufschreiben, mehr nicht
Einleitung, drei Punkte im Hauptteil, Fazit mit Hinweis für den Berufsstand. Mehr passt nicht in zehn Minuten. Schreib die Gliederung auf die erlaubten Karteikarten (in vielen Kammern DIN A5, steht im Ladungsschreiben) – Stichworte, keine Sätze.
Normen aufschlagen und auswerten – wenn erlaubt
Notiere die Fundstellen, die du im Vortrag zitierst, und was sie regeln. Lies keine Absätze ab. Ob du überhaupt ein Gesetz vor dir hast, hängt von deiner Kammer ab (Tabelle unten).
Einmal im Kopf durchgehen, Fazit festlegen
Das Fazit formulierst du vorher aus: eine Bewertung, ein Ausblick, ein Satz zur Bedeutung für den steuerberatenden Beruf. Damit endet der Vortrag – nicht mit „Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung“, denn Rückfragen gibt es nicht.
Vortragszeit und Hilfsmittel: Wo deine Kammer abweicht
Die Vorbereitungszeit beträgt überall 30 Minuten. Bei Vortragszeit und Hilfsmitteln gibt es dagegen deutliche Unterschiede. Die Tabelle zeigt die Abweichungen vom Regelfall „eigene Gesetzestexte ohne Richtlinien, bis zu zehn Minuten“; die vollständige Übersicht aller 21 Kammern inklusive Hilfsmittel in den Fragerunden steht im Ratgeber Mündliche Steuerberaterprüfung.
| Kammer | Hilfsmittel in der Vortragsvorbereitung | Vortragszeit |
|---|---|---|
| Berlin | keine Gesetzestexte, keine Richtlinien – auch nicht für die Vorbereitung | mindestens 5, höchstens 7 Minuten |
| Nürnberg | nur von der Kammer gestellte Texte: Beck’sche „Steuergesetze“ und „Schönfelder Deutsche Gesetze“ | max. 10 Minuten |
| Schleswig-Holstein | von der Kammer gestellt (Beck’sche Steuergesetze, Schönfelder mit Ergänzungsband); eigene Texte nicht erlaubt | max. 10 Minuten |
| Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz | Gesetze, Richtlinien und Erlasse erlaubt | ca. bzw. max. 10 Minuten |
| Bremen, Nordrhein-Westfalen | dieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teil | max. 10 Minuten |
| Baden-Württemberg, München, Brandenburg, Hamburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen | eigene Gesetzestexte; keine Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen | ca. bzw. max. 10 Minuten |
| Sachsen | keine Information der Kammer | ca. 10 Minuten |
Verbindlich ist das Ladungsschreiben deiner Kammer.
Wie baust du den Kurzvortrag in zehn Minuten auf?
Dreiteilig, mit fester Zeitaufteilung: Einleitung mit Anrede und Gliederung höchstens zwei bis drei Minuten, Hauptteil fünf bis sieben Minuten, Schluss mit Fazit und Ausblick ein bis zwei Minuten. Der Vorsitzende unterbricht nach Ablauf der Zeit – deshalb liegt der Schluss zeitlich sicher innerhalb der zehn Minuten, nicht auf der Kante.
| Teil | Zeit | Inhalt | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
| Einleitung | max. 2–3 Minuten | Anrede, Name, gewähltes Thema, Gliederung in drei Punkten | zu allgemeine Einleitung, die Zeit frisst |
| Hauptteil | 5–7 Minuten | Tatbestand, Rechtsfolge, Praxisfall, Streitstand mit Norm | Absätze aus dem Gesetz vorlesen |
| Schluss | 1–2 Minuten | Fazit, Ausblick, Hinweis für den steuerberatenden Berufsstand | „aus Zeitgründen kann ich die folgenden acht Aspekte nicht mehr …“ |
Quelle: Zeitaufteilung und typische Fehler aus der eigenen Prüfungserfahrung und dem Vortragstraining von Marcus Wirth, WLW (Stand September 2026).
Bewährte Begrüßung
Eine feste Formel nimmt dir die ersten 30 Sekunden ab und setzt die Gliederung. Nach dem Worterteilen sagst du „Vielen Dank“, sammelst dich eine Sekunde und beginnst – auch wenn der Vorsitzende Name und Thema schon abgefragt hat:
Im Hauptteil gilt: Norm nennen, Tatbestand in eigenen Worten, Rechtsfolge, ein kurzer Fall. Bei diskutablen Themen mehrere Lösungen zulassen und die Auffassungen zuordnen: „In der Literatur wird kritisiert, dass …“ statt „Ich sehe das sehr kritisch“. Wer so formuliert, zeigt Distanz zum Streitstand – das erwartet eine Kommission, in der drei Prüfer aus der Finanzverwaltung und drei aus der Beratung sitzen (§ 35 Abs. 1 StBerG).
Welche Fehler kosten im Kurzvortrag Punkte?
Die meisten Punkte gehen nicht an fehlendem Wissen verloren, sondern an Form und Auftreten. Diese Liste stammt aus der Prüfungserfahrung von Marcus Wirth und aus dem, was im WLW-Vortragstraining immer wieder korrigiert wird.
- Begrüßungen wie „Schön, dass Sie gekommen sind“ oder „Hallo erstmal, liebe Prüfungskommission“.
- Der Kommission sagen, dass du nervös bist – oder um fünf Minuten mehr Zeit bitten.
- Einen Absatz aus dem Gesetz vorlesen statt ihn auszuwerten.
- „Ich sehe das sehr kritisch“ oder „Wir Steuerberater sollten uns intensiv damit beschäftigen“.
- Bei diskutablen Themen nur eine Lösung gelten lassen.
- „Ich bin mir nicht sicher …“ – sag, was du weißt, und ordne es ein.
- Nach „Bitte kommen Sie zum Schluss“ weiterreden.
- Humor, politische Haltung, Fragen nach dem Bestellungstermin.
- Mit „… stehe für Rückfragen zur Verfügung“ enden – es gibt keine Rückfragen.
Auftreten
Business-Kleidung: Damen im Business-Look, Herren im dunklen Anzug (schwarz, dunkelblau, anthrazit) mit Krawatte. Fest stehen, Blickkontakt zu allen Prüfern, Gestik ja, aber nicht übertrieben; ein kurzer Blick auf die Armbanduhr ist erlaubt. Die Karteikarten mit der Gliederung nutzt du als Anker, nicht als Skript. Klare Aussprache, motiviert, weder zögerlich noch arrogant – die Kommission hört an einem Tag vier Vorträge und merkt sich den, der sicher wirkt.
Das sagen Absolventen über die Vorbereitung auf den Kurzvortrag
„Der Online-Themengenerator und die dazugehörigen ausgearbeiteten Vorträge haben beim Üben und der anschließenden Nacharbeit sehr gut unterstützt. Besonders praktisch war zudem, dass Anfang Januar noch aktuelle Vortragsthemen ergänzt wurden. Parallel dazu konnte die aktuelle Rechtsprechung in ausführlichen Skripten nachgelesen und vertieft werden, sodass Fragen zu Gesetzesänderungen in der Prüfung kein Problem dargestellt haben.“
„In der mündlichen Vorbereitung habe ich mit den Karteikarten „Vortragsthemen“ gearbeitet. Man kann seinen Vortrag inhaltlich abgleichen und hat zusätzliche eine kompakte Wiederholung des Themas. Klare Empfehlung!“
Wie übst du Vortragsthemen bis zur Prüfung?
Laut sprechen, gegen die Uhr, vor Menschen. Ein Vortrag, der im Kopf sitzt, dauert vor der Kommission oft 14 Minuten – oder bricht nach sechs ab. Der WLW-Lernplan für die mündliche Prüfung 2026 legt deshalb von KW 46 bis KW 52 parallel zu den Nicht-Steuerfächern „Kurzvorträge zu allen Themen, Feedback in Gruppen“ an und schließt in KW 6 mit Probevorträgen ab. Diese Bausteine stehen dir dafür zur Verfügung:
| Baustein | Was du übst | Format und Termin | Preis (Stand September 2026) |
|---|---|---|---|
| Themengenerator | Themenwahl unter Zeitdruck: zufälliges Thema aus zehn Fachgebieten, 30-Minuten-Timer, Prüfungsfragen mit Antworten | online | kostenlos |
| Prüfungssimulator | ein Vortragsthema, 30 Minuten Vorbereitung, Vortrag und Fragen vor mehreren Prüfern, KI-Bewertung | online, 24/7 | kostenlos (Basis) |
| Karteikarten „Vortragsthemen“ | über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge zum Abgleichen und Wiederholen | Print (DIN A5) oder digital | ab 492 € |
| Vortragstraining mit Marcus Wirth | eigener Vortrag aus drei gezogenen Themen, Feedback zu Struktur, Fachsprache, Auftreten | 38 Termine 10.11.2026–25.03.2027, meist 19:00 Uhr, online oder Bamberg; Bootcamp 17.01. und 31.01.2027 (drei Vorträge vor drei Steuerberatern) | 49 € je Vortrag, Bootcamp 220 € |
| Probeexamen | Vortrag plus fünf Fragerunden vor einer Kommission, Fragen aus allen Bundesländern | online 19.12.2026 und 16.01.2027; Bamberg 16.01., München 23.01., Stuttgart 20.02., Frankfurt 21.02., Düsseldorf 27.02.2027 | 450 € je Termin |
Das ALL IN Mündliche Prüfung bündelt Unterricht, 180 Mustervorträge, 350 Karteikarten, FAQ aus über 1.150 Prüfungsprotokollen und ein Probeexamen.
Karteikarten „Vortragsthemen“
Über 180 ausgearbeitete Kurzvorträge zu allen Prüfungsgebieten – zum Abgleichen der eigenen Gliederung und als kompakte Wiederholung je Thema. Print im DIN-A5-Format oder digital mit Suche und Markierungen. Preis: Print oder Digital je 492,00 €, Print + Digital 590,70 € (Stand September 2026).
Zu den Karteikarten VortragsthemenFAQ: Häufige Fragen zu den Vortragsthemen der mündlichen Steuerberaterprüfung
Wie viele Vortragsthemen bekomme ich in der mündlichen Steuerberaterprüfung zur Wahl?
Drei. Nach § 26 Abs. 6 DVStB erhältst du eine halbe Stunde vor Beginn der Prüfung drei Themen zur Wahl und entscheidest dich für eines. Die 30 Minuten Vorbereitungszeit gelten in allen Steuerberaterkammern.
Aus welchen Fächern stammen die Vortragsthemen?
Aus allen acht Prüfungsgebieten des § 37 Abs. 3 StBerG: Verfahrensrecht, Ertragsteuern, Bewertung und Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Handels- und Gesellschaftsrecht, BWL, VWL und Berufsrecht. Auch Nicht-Steuerfächer wie BWL oder Berufsrecht sind als Vortragsthema möglich.
Wie lange darf der Kurzvortrag dauern?
In den meisten Kammern höchstens zehn Minuten, in Berlin mindestens fünf und höchstens sieben Minuten. Der Vorsitzende unterbricht, wenn die Zeit abgelaufen ist. Die genaue Vorgabe steht in deinem Ladungsschreiben.
Welches der drei Themen soll ich wählen?
Das Thema, zu dem du am meisten belastbar sagen kannst – nicht das, das dir am sympathischsten ist. Bei zwei gleich guten Themen nimm das, das die anderen Kandidaten eher nicht wählen, weil die Vorträge einer Gruppe verglichen werden.
Wie viele Vortragsthemen muss ich vorbereiten?
So viele wie möglich auf einem soliden Niveau, statt weniger Lieblingsthemen perfekt. Das größte Risiko ist, zu keinem der drei Themen etwas sagen zu können. WLW arbeitet in der Vorbereitung mit über 180 ausgearbeiteten Kurzvorträgen auf Karteikarten.
Darf ich in der Vortragsvorbereitung Gesetzestexte benutzen?
Das regelt jede Kammer selbst. In Bayern (München), Baden-Württemberg oder Thüringen sind eigene Gesetzestexte erlaubt, Nürnberg und Schleswig-Holstein stellen die Texte, Berlin lässt keine Hilfsmittel zu. Verbindlich ist das Ladungsschreiben deiner Kammer.
Wie viel zählt der Kurzvortrag für die Note?
Der Vortrag ist eine von sieben Einzelnoten der mündlichen Prüfung (§ 27 DVStB): eine Note für den Vortrag, je eine für die sechs Prüfungsabschnitte. Daraus wird die mündliche Gesamtnote gebildet. Bestanden ist die Prüfung, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB).
Stellen die Prüfer Zwischenfragen zum Vortrag?
Nein. Während des Kurzvortrags gibt es weder Zwischen- noch Rückfragen. Deshalb endet ein guter Vortrag mit einem Fazit – nicht mit dem Satz, dass du für Rückfragen zur Verfügung stehst.
StBerG (gesetze-im-internet.de); § 35, § 37 StBerG
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Zieh dein erstes Thema heute – kostenlos
Der WLW-Themengenerator gibt dir ein Vortragsthema und startet den 30-Minuten-Timer. Wenn du Feedback willst, hältst du deinen Vortrag im Vortragstraining vor Marcus Wirth. Kostenlose Beratung: 0951/70066-0.