Steuerberaterprüfung Reform
Reform der Steuerberaterprüfung: Modularisierung ab 2028
Die Reform der Steuerberaterprüfung stellt den größten strukturellen Wandel des Steuerberaterexamens seit Jahrzehnten dar. Im Mittelpunkt steht die geplante Modularisierung der Steuerberaterprüfung, die das bisherige Blockprüfungssystem ablösen soll.
Ziel der Reform ist es, das Prüfungsverfahren moderner, transparenter und besser planbar zu gestalten – ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Auslöser für die Reform ist unter anderem der zunehmende Fachkräftemangel im Berufsstand. Während viele Steuerberaterinnen und Steuerberater altersbedingt ausscheiden, gehen die Zulassungszahlen zur Steuerberaterprüfung seit Jahren zurück.
📢 Aktueller Stand der Reform (Januar 2026)
Am 20. Januar 2026 hat die Bundessteuerberaterkammer im Rahmen einer Informationsveranstaltung neue Informationen zur geplanten Reform der Steuerberaterprüfung bekannt gegeben. Dabei wurden insbesondere der Zeitplan, die digitale Prüfungsform und die Modularisierung weiter konkretisiert.
Digitale Steuerberaterprüfung als Teil der Reform
Ein wichtiger Bestandteil der Reform der Steuerberaterprüfung ist die fortschreitende Digitalisierung der Klausuren. Nach erfolgreichen Pilotprojekten soll die schriftliche Prüfung künftig überwiegend digital durchgeführt werden.
Ab Examen 2026
Digitale Steuerberaterprüfung in vielen Bundesländern als Wahlrecht angeboten (abhängig von Prüfungsstelle und Bundesland).
Langfristige Perspektive
Diskussion über verpflichtende Einführung der digitalen Prüfungsform nach einer Übergangsphase bundesweit.
Aktueller Stand nach Bundesländern
Praxisbeispiel: Digitale Steuerberaterprüfung in Baden-Württemberg 2025
Verteilung der 576 Teilnehmenden nach Prüfungsform
Modularisierung der Steuerberaterprüfung – das Kernstück der Reform
Die Modularisierung der Steuerberaterprüfung ist das zentrale Element der geplanten Reform. Künftig sollen die schriftlichen Klausuren nicht mehr zwingend als Blockprüfung abgelegt werden müssen.
Was bedeutet Modularisierung konkret?
Eigenständige Bewertung
Jede schriftliche Klausur wird als eigenständiges Modul bewertet.
Flexible Prüfungstage
Die einzelnen Prüfungstage können separat abgelegt werden.
Bestandene Module bleiben
Einmal bestandene Module bleiben erhalten und müssen nicht wiederholt werden.
Gezielte Wiederholung
Nicht bestandene Module können gezielt zu einem späteren Termin wiederholt werden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung folgt erst, wenn alle schriftlichen Module bestanden sind.
Neues Bewertungssystem
- Jede Klausur muss eigenständig bestanden werden (in der Diskussion: mindestens Note 4,5)
- Eine Verrechnung schwächerer Leistungen durch bessere Klausuren soll künftig entfallen
- Bestandene Module sollen für einen noch festzulegenden Zeitraum gültig bleiben (derzeit werden mehrere Jahre diskutiert)
Ende des endgültigen Nichtbestehens
Eine der bedeutendsten Neuerungen der Reform der Steuerberaterprüfung ist die geplante Abschaffung der Begrenzung auf drei Prüfungsversuche.
Kein endgültiges Nichtbestehen
Es gibt künftig kein endgültiges Nichtbestehen mehr durch Überschreitung der Versuchsgrenze.
Unbegrenzte Wiederholung
Einzelne Module können beliebig oft wiederholt werden, bestandene Module bleiben erhalten.
Mündliche Prüfung separat
Die mündliche Prüfung soll künftig einmal separat wiederholbar sein, ohne erneute schriftliche Klausuren.
Übergangsregelungen für Altfälle
Für sogenannte Altfälle – also Kandidat*innen, die nach bisherigem Recht endgültig nicht bestanden haben – ist eine Wiedereinstiegsmöglichkeit in das neue System vorgesehen (voraussichtlich ab Examen 2028). Alte Teilprüfungsleistungen sollen jedoch nicht angerechnet werden.
Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen
Wegfall des Fakultätsvorbehalts
Geplant ist der Wegfall des bisherigen Fakultätsvorbehalts. Stattdessen sollen künftig folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
BWL-Kenntnisse
Nachweis von 5 ECTS über Studienleistungen oder anerkannte Hochschulzertifikate.
Rechtskenntnisse
Nachweis von 5 ECTS über Studienleistungen oder anerkannte Hochschulzertifikate.
Praxiszeiten: Die erforderlichen Praxiszeiten bleiben unverändert bestehen und müssen weiterhin vor Prüfungsbeginn vollständig abgeschlossen sein.
Prüfungstermine und Zeitplan der Reform
Weitgehend als Wahlrecht in vielen Bundesländern verfügbar.
Letzte Möglichkeit, die Prüfung vollständig nach dem bisherigen System abzulegen.
Start des neuen, modularisierten Prüfungssystems mit allen Reformelementen.
Wichtig: Klausuren aus Prüfungen nach altem Recht können nicht in das neue System übertragen werden.
Was bedeutet die Reform für Kandidat:innen?
Vorteile
- Mehr Flexibilität durch modulare Prüfungsstruktur
- Höhere Planbarkeit für Berufstätige
- Transparente Bestehensregeln
- Moderne, digitale Prüfungsabläufe
Gleichzeitig gilt
- Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert hoch
- Jede Klausur muss eigenständig bestanden werden
- Eine strategische Prüfungsplanung gewinnt weiter an Bedeutung
💡 Handlungsempfehlung: Warten oder antreten?
Viele angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater fragen sich: „Soll ich mit der Prüfung warten, bis die Modularisierung kommt?"
Die klare Empfehlung lautet: Nicht auf Verdacht warten.
Die Reform greift frühestens ab 2028, Details sind noch nicht final geregelt. Wer gut vorbereitet ist, sollte die bestehenden Prüfungsmöglichkeiten nutzen und keine wertvolle Zeit verschenken.
Die Reform der Steuerberaterprüfung und insbesondere die Modularisierung sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness und Planbarkeit. Das fachliche Niveau bleibt hoch, der Weg zum Examen wird aber deutlich zeitgemäßer und besser mit dem Berufsalltag vereinbar.
Häufige Fragen zur Reform
Die wichtigsten Antworten zur Modularisierung der Steuerberaterprüfung
Durch die Modularisierung der Steuerberaterprüfung werden die schriftlichen Klausuren künftig als eigenständige Module behandelt. Jede Klausur wird separat bewertet. Bestandene Module bleiben erhalten, nicht bestandene können gezielt wiederholt werden. Die mündliche Prüfung folgt erst nach Bestehen aller schriftlichen Module.
Nach aktuellem Stand der Gespräche zwischen Bundessteuerberaterkammer, Bundesministerium der Finanzen und den Ländern ist eine Einführung ab dem Examen 2028 vorgesehen. Für die Prüfungen 2026 und 2027 gilt weiterhin das bisherige System.
Nach dem derzeit diskutierten Modell soll es möglich sein, einzelne Klausuren gezielt abzulegen. Ob alle Kandidat:innen tatsächlich frei zwischen ein, zwei oder drei Klausuren wählen können, hängt von der finalen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Bestandene Module sollen nicht unbegrenzt, sondern für einen bestimmten Zeitraum gültig bleiben. In der Diskussion sind derzeit mehrere Jahre. Die genaue Frist ist noch nicht verbindlich festgelegt.
Dann behalten Sie das bestandene Modul. Sie müssen nur das nicht bestandene Modul wiederholen. Eine Verrechnung mit anderen Klausuren ist im neuen System nicht mehr vorgesehen.
Ja. Ziel der Reform der Steuerberaterprüfung ist, dass jede schriftliche Klausur eigenständig bestanden werden muss. Eine Kompensation schwächerer Leistungen durch andere Klausuren soll künftig nicht mehr möglich sein.
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt erst, wenn alle schriftlichen Module bestanden sind. Die mündliche Prüfung bleibt ein eigenständiger Prüfungsteil.
Ja. Künftig soll es möglich sein, die mündliche Prüfung einmal zu wiederholen, ohne dass die schriftlichen Klausuren erneut abgelegt werden müssen.
Ja. Im Rahmen der Reform der Steuerberaterprüfung soll die bisherige Dreiversuchsgrenze entfallen. Das bedeutet, dass Kandidat:innen einzelne Module so oft wiederholen können, bis alle bestanden sind.
Ja. Für Kandidat:innen, die nach altem Recht endgültig nicht bestanden haben, ist eine Wiedereinstiegsmöglichkeit ab voraussichtlich 2028 geplant. Alte Teilprüfungsleistungen sollen jedoch nicht angerechnet werden.
Die Praxiszeiten bleiben unverändert. Geplant ist jedoch der Wegfall des Fakultätsvorbehalts. Stattdessen sollen Kenntnisse in BWL und Recht (je 5 ECTS) nachgewiesen werden.
Die Modularisierung der Steuerberaterprüfung bringt mehr Planbarkeit: Module können besser mit der Berufstätigkeit kombiniert werden, Kanzleien können Lernzeiten gezielter planen und die Bindung von Nachwuchskräften wird gestärkt.
Nein. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert hoch. Die Reform zielt nicht auf eine Absenkung des Niveaus, sondern auf ein faireres und transparenteres Prüfungssystem.
Bereits absolvierte Lehrgänge behalten ihre volle Gültigkeit. Eine Anrechnung alter Prüfungsleistungen aus früheren Examensjahren ist aktuell nicht vorgesehen.
Derzeit ist weiterhin ein Prüfungstermin pro Jahr vorgesehen. Ein zweiter Termin wird diskutiert, ist aber kurzfristig nicht geplant.
Zu den Prüfungsgebühren gibt es aktuell noch keine verbindlichen Aussagen. Ob sich die Gebühren künftig nach der Anzahl der abgelegten Module richten, ist noch offen.
Ein pauschales Warten wird nicht empfohlen. Die Reform kommt frühestens 2028, Details sind noch nicht abschließend geregelt. Wer gut vorbereitet ist, sollte die bestehenden Prüfungsmöglichkeiten nutzen.
Optimal vorbereitet – mit oder ohne Reform
Unabhängig davon, ob du 2026, 2027 oder später antrittst: Eine strukturierte Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Unsere Kurse und Lernmaterialien bereiten dich gezielt auf die Steuerberaterprüfung vor.
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