Mündliche Steuerberaterprüfung

Ratgeber · Mündliche Prüfung

Mündliche Steuerberaterprüfung: Ablauf, Dauer und Bewertung – so bestehst du das Prüfungsgespräch

Wie läuft die mündliche Steuerberaterprüfung ab? Du hältst einen Kurzvortrag und beantwortest in sechs Prüfungsabschnitten Fragen aus allen Prüfungsgebieten (§ 26 Abs. 3 DVStB). Die Prüfungszeit soll je Bewerber 90 Minuten nicht überschreiten. Bestanden hast du, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote 4,15 nicht übersteigt. 2025/2026 schafften das 2.255 von 2.407 Geladenen, also 93,7 % (Schlussmeldung der Kammern, Stand Mai 2026).

Prüfungszeit je Bewerber max. 90 Min. soll nicht überschritten werden · § 26 Abs. 7 DVStB
Bestanden mündlich 2025/2026 93,7 % 2.255 von 2.407 Geladenen · Kammer-Schlussmeldung
WLW-Prüfungsprotokolle 1.150+ Originalprotokolle als Basis der WLW-FAQ für die Fragerunden

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulassung: Gesamtnote der drei Klausuren höchstens 4,5 (§ 25 DVStB). 2025/2026 erreichten das 2.407 von 4.491 Kandidaten.
  • Aufbau: Kurzvortrag (drei Themen zur Wahl, 30 Minuten Vorbereitung) plus sechs Prüfungsabschnitte; je Bewerber sollen 90 Minuten nicht überschritten werden.
  • Termin: Januar bis April nach der schriftlichen Prüfung; Nürnberg prüft zwischen dem 20. Januar und dem 31. März. Ladung spätestens zwei Wochen vorher.
  • Bewertung: sieben Einzelnoten (Vortrag + sechs Abschnitte). Bestanden, wenn (schriftlich + mündlich) / 2 höchstens 4,15 ergibt – bei schriftlicher 4,5 brauchst du mündlich eine 3,8.
  • Hilfsmittel: jede Kammer regelt sie selbst – von „alle Bücher“ (München) bis „keine“ (Berlin).

Wer wird zur mündlichen Steuerberaterprüfung zugelassen?

Zugelassen wird, wer in den drei Klausuren eine Gesamtnote von höchstens 4,5 erreicht hat. Das steht in § 25 DVStB. Die Gesamtnote ist der Durchschnitt der drei Klausurnoten, auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Stelle fällt weg (§ 15 Abs. 2 DVStB). Liegt der Schnitt über 4,5, ist die Prüfung nicht bestanden. Dann hilft nur der nächste Anlauf – wie das geht, steht im Ratgeber Steuerberaterprüfung wiederholen.

Beispiel: Mit den Klausurnoten 4,0, 4,5 und 5,0 kommst du auf 13,5 : 3 = 4,50. Das reicht gerade noch. Mit 4,5, 4,5 und 5,0 sind es 4,66 – Ausschluss. Zwischennoten gibt es nur in halben Schritten (§ 15 Abs. 1 DVStB), eine 4,3 in einer Klausur existiert also nicht.

Die Kammer teilt dir Einzelnoten und Gesamtnote schriftlich mit. In Nürnberg kommt das Ergebnis in der ersten Januarwoche, „in der Regel zwischen Neujahr und Heilige Drei Könige“ (StBK Nürnberg). Die Ladung zur mündlichen Prüfung muss dich spätestens zwei Wochen vor dem Termin erreichen (§ 26 Abs. 1 DVStB). Zwischen Klausurergebnis und Prüfungstag bleiben dir deshalb oft nur zwei bis acht Wochen. Wer erst nach dem Ergebnis mit dem Lernen beginnt, verschenkt Zeit – dazu unten mehr.

Wann und wo findet die mündliche Prüfung statt?

Die mündliche Prüfung findet zwischen Januar und April des Folgejahres statt, die genauen Zeiträume legt jede Kammer fest. Prüfungsort ist meist die Steuerberaterkammer selbst, in Nürnberg etwa die Karolinenstraße 28.

PrüfungsjahrSchriftliche PrüfungErgebnis schriftlichMündliche Prüfung (Beispiele)
2026/202706.–08.10.2026Nürnberg: erste Januarwoche 2027Nürnberg: 20.01.–31.03.2027 · Hessen: voraussichtlich Februar–April 2027 · Baden-Württemberg: ab Januar/Februar 2027
2027/202805.–07.10.2027voraussichtlich Januar 2028voraussichtlich Januar–April 2028 (Kammertermine noch nicht veröffentlicht)
2028/202910.–12.10.2028–erste Prüfung nach der geplanten Reform (siehe unten)

Quellen: StBK Nürnberg – Prüfungstermine und Orte · StBK Hessen · Steuerberaterprüfung Baden-Württemberg · StBK Berlin – Abruf: September 2026. Alle Klausurtermine bis 2031 stehen im Ratgeber Steuerberaterprüfung 2027: Termine.

Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk du hauptberuflich tätig bist. Das ist wichtig, weil Hilfsmittel und Vortragszeit von Kammer zu Kammer abweichen (Tabelle unten).

Wie läuft der Prüfungstag ab?

Der Prüfungstag besteht aus vier Blöcken: Vorbereitung des Kurzvortrags, Vortrag, sechs Fragerunden in der Gruppe, Beratung und Ergebnis. Das Gesetz gibt nur den Rahmen vor: „einem kurzen Vortrag des Bewerbers über einen Gegenstand der in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten“ (§ 26 Abs. 3 DVStB). Wie sich das in Stunden übersetzt, zeigt ein echter Prüfungstag.

Beispiel: ein Prüfungstag von 9:30 bis 15:15 Uhr

So lief die eigene mündliche Prüfung von Marcus Wirth, Steuerberater und Gesellschafter von WLW. Vier Kandidaten, sechs Prüfer, ein Vorsitzender aus der Finanzverwaltung.

BlockFach / PrüferDauerWas dran kam (gekürzt)
VortragKurzvortrag, einzeln vor dem Ausschuss30 Min. Vorbereitung + max. 10 Min. Vortragdrei Themen zur Wahl, keine Zwischenfragen
Runde 1Berufsrecht / Steuerberater aus dem Kammerausschuss25 Min.Rechtsquellen StBerG, StBVV, BOStB; Hilfeleistung in Steuersachen §§ 3, 4 StBerG; Berufspflichten § 57; Kammeraufgaben § 76
Runde 2Umsatzsteuer / Finanzbeamter35 Min.Rechnungsarten inkl. E-Rechnung; Lieferung an einen Händler in Nordirland mit deutscher USt-IdNr.: Ort, Steuerbarkeit, § 6a, ZM, Steuersatz für Kunstgegenstände
PauseMittagspauseca. 45 Min.Verpflegung selbst mitbringen
Runde 3BGB / Rechtsanwalt30 Min.konkludenter Arbeitsvertrag, Nachweisgesetz, Kündigung § 623, Minderjährige §§ 106 ff., § 181 BGB, Berliner Testament
Runde 4Einkommensteuer / Steuerberater25 Min.Entlastungsbetrag im Wechselmodell, Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag vs. Kindergeld, Nettoprinzip
Runde 5Bilanzsteuerrecht und BWL / Steuerberater25 Min.Anlage- vs. Umlaufvermögen, Gesellschafter-Verrechnungskonten, Working Capital, goldene Bilanzregel
Runde 6Abgabenordnung / Vorsitzender25 Min.Schätzbescheid, Einspruch, AdV § 361 und Zinsen § 237, Stundung § 222, Vollstreckungsaufschub § 258, Säumniszuschläge
ErgebnisBeratung des Ausschusses–Kandidaten warten vor dem Raum; Ergebnis ohne Einzelnoten

Rechtsgrundlage: § 26 DVStB. Ablauf und Fragen: eigene Prüfung von Marcus Wirth.

Drei Dinge fallen auf. Erstens: Die Fragerunden dauern 25 bis 35 Minuten für die ganze Gruppe, nicht pro Person – du bist also je Runde nur einige Minuten am Stück gefordert. Zweitens: Die Nicht-Steuerfächer (Berufsrecht, BGB, BWL) machen hier drei von sechs Runden aus. Wer nur Steuerrecht wiederholt, geht mit einer Lücke hinein. Drittens: Die Gruppen sind nach Vornoten gemischt, die Sitzordnung ist alphabetisch. Ob du als Erster oder Letzter gefragt wirst, entscheidet oft der Nachname.

Wer sitzt im Prüfungsausschuss?

Sechs Prüfer: drei Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, einer davon führt den Vorsitz, dazu drei Steuerberater – oder zwei Steuerberater und ein Vertreter der Wirtschaft (§ 35 Abs. 1 StBerG). Entschieden wird mit Stimmenmehrheit; bei Gleichstand gibt der Vorsitzende den Ausschlag. In der Praxis heißt das: Drei Prüfer denken wie die Finanzverwaltung, drei wie die Beratung. Deine Antworten müssen beide Perspektiven bedienen.

Dafür passt

Probeexamen Mündliche Steuerberaterprüfung

  • Fünf Fragerunden und ein Vortrag vor einer Kommission aus WLW-Dozenten
  • Fragen aus allen Bundesländern
  • Direktes Feedback
  • Wer das Examen nicht besteht, storniert kostenlos
Zum Probeexamen

Wie funktioniert der Kurzvortrag?

Eine halbe Stunde vor Beginn bekommst du drei Themen zur Wahl (§ 26 Abs. 6 DVStB). Du wählst eines, bereitest es im Vorbereitungsraum vor und trägst es dann allein vor dem Ausschuss vor. Die anderen Kandidaten hören nicht zu. Die Vortragszeit legt die Kammer fest: In den meisten Bundesländern sind es bis zu zehn Minuten, in Berlin mindestens fünf und höchstens sieben.

Zwischenfragen gibt es nicht, Rückfragen auch nicht. Deshalb endet ein guter Vortrag mit einem Fazit, nicht mit „Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung“. Bewährt hat sich diese Zeitaufteilung: Anrede und Gliederung höchstens zwei bis drei Minuten, Hauptteil fünf bis sieben Minuten, Fazit mit Ausblick ein bis zwei Minuten.

Marcus Wirth, Steuerberater und Gesellschafter WLW
„Der Kurzvortrag dauert höchstens 10 Minuten und nicht 1 Sekunde länger! Der Prüfungsvorsitzende wird Ihnen ggf. nach 10 Minuten ins Wort fallen.“
Marcus WirthSteuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH), M.Sc.

Themenwahl: das unbeliebte Thema nehmen

Die Vorträge der Gruppe werden verglichen. Wählen drei Kandidaten dasselbe Thema, entscheidet die Kommission über Nuancen. Bei zwei gleich guten Themen nimm deshalb das, das die anderen eher meiden. Das größte Risiko ist ein anderes: zu keinem der drei Themen etwas sagen zu können. Dagegen hilft nur Breite. Der kostenlose WLW-Themengenerator zieht dir Vortragsthemen mit 30-Minuten-Timer, der Prüfungssimulator bewertet deinen Vortrag anschließend.

Was du im Vortrag vermeiden solltest

  • Den Vortrag aus dem Gesetz ablesen – erwartet wird eine Auswertung, nicht die Lektüre.
  • Der Kommission sagen, dass du nervös bist, oder um fünf Minuten mehr bitten.
  • Persönliche Wertungen wie „Ich sehe das sehr kritisch“ – besser: „In der Literatur wird kritisiert, dass …“.
  • Nach „Bitte kommen Sie zum Schluss“ weiterreden.
  • Humor, politische Haltung, Fragen nach dem Bestellungstermin.
Dafür passt

Vortragstraining mit Marcus Wirth

Du ziehst drei Themen, hältst deinen Vortrag und bekommst Feedback zu Struktur, Fachsprache und Auftreten.

Zum Vortragstraining

Was passiert in den sechs Fragerunden?

In jeder Runde übernimmt ein anderer Prüfer ein Fachgebiet und fragt reihum die Gruppe. Die Prüfungsgebiete stehen in § 37 Abs. 3 StBerG: Verfahrensrecht, Ertragsteuern, Bewertung und Erbschaftsteuer, Umsatzsteuer, Handels- und Gesellschaftsrecht, BWL, VWL und Berufsrecht. Nicht alle Gebiete müssen drankommen – im Beispiel oben fehlten Erbschaftsteuer und VWL.

Anders als in der Klausur zählt hier das Gespräch. Typische Fragen beginnen mit einem kurzen Fall („Ein Kunsthändler aus Fürth liefert an einen Händler in Nordirland …“) und werden Schritt für Schritt weitergedreht. Wer den Einstieg sauber setzt – steuerbar? steuerfrei? Steuersatz? – bekommt die Folgefragen. Wer stockt, bekommt die Frage weitergereicht. Das ist kein Beinbruch: Die Note bildet sich über die ganze Runde.

Verhalten in der Gruppe

  • Nicht unaufgefordert antworten und nicht melden – der Prüfer verteilt die Fragen.
  • Mitprüflinge ausreden lassen; nie „Was der Kollege sagt, ist falsch“.
  • Prüfer ausreden lassen, auch wenn du die Antwort schon kennst.
  • Keine Kommentare zur Schwierigkeit („Das ist aber eine leichte Frage“).
  • Ruhig bleiben, wenn der Nachbar die leichtere Frage bekommt – die nächste Runde verteilt neu.
Marina Heinzl, WLW-Teilnehmerin
„Liebes WLW-Team, ich möchte mich nochmals sehr für die großartige Unterstützung zur Vorbereitung auf das mündliche Steuerberaterexamen bedanken. Ich habe den Kurs "All-In" für die das mündliche Examen gebucht und bin mehr als zufrieden. Auch kann ich das Probeexamen definitiv jedem ans Herz legen. Durchweg eine sehr kompetente umfangreiche Betreuung, spannender Unterricht, super sympathische Dozenten und allgemein einfach ein perfektes Komplettpaket. Auch die Betreuung rund um den Kurs, also alles verwaltungstechnische war immer schnell, sympathisch, freundlich und kompetent. Man fühlt sich stets gut betreut. Vielen herzlichen Dank! Beste Grüße Marina Heinzl“
Marina HeinzlWLW ALL IN Mündliche Prüfung

Welche Hilfsmittel sind in der mündlichen Prüfung erlaubt – je Kammer?

Das regelt jede Steuerberaterkammer selbst, und die Unterschiede sind groß. Ein Kandidat in München darf zur Vortragsvorbereitung eigene Gesetzestexte mitbringen und in den Fragerunden alle Bücher nutzen. Ein Kandidat in Berlin hat weder für den Vortrag noch für die Fragerunden ein Gesetz vor sich – und nur fünf bis sieben Minuten Vortragszeit. Nürnberg und Schleswig-Holstein stellen die Texte selbst, eigene Ausgaben mit Griffregister bleiben zu Hause. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt überall 30 Minuten.

BundeslandKammerHilfsmittel VortragsvorbereitungHilfsmittel FragerundenVortragszeit
Baden-Württemberg (Prüfung in Stuttgart)Nordbaden, Stuttgart, Südbadeneigene Gesetzestexte; keine Ausgaben mit Richtlinien/Verwaltungsanweisungenalle Gesetze zugelassen10 Minuten
BayernMüncheneigene Gesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungenalle Bücher zugelassenca. 10 Minuten
BayernNürnbergnur von der Kammer gestellte Texte (Beck’sche „Steuergesetze“, „Schönfelder“)alle Bücher zugelassenmax. 10 Minuten
BerlinBerlinkeine Gesetzestexte, auch nicht für die Vortragsvorbereitungkeine5 bis 7 Minuten
BrandenburgBrandenburg (Potsdam)Gesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungenkeine Angabeca. 10 Minuten
BremenBremenalle Hilfsmittel, die im schriftlichen Teil erlaubt sinddieselbenmax. 10 Minuten
HamburgHamburgGesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungenkeine Angabeca. 10 Minuten
HessenHessen (Frankfurt)Gesetzestexte, Richtlinien und Erlasse erlaubtkeine Angabeca. 10 Minuten
Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern (Rostock)eigene Gesetze, Richtlinien und ErlasseGesetze, Richtlinien, Erlasse werden gestelltmax. 10 Minuten
NiedersachsenNiedersachsen (Hannover)eigene Gesetze, Richtlinien und Erlasseeigene erlaubt; Kammer stellt keine Büchermax. 10 Minuten
Nordrhein-WestfalenDüsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe (gemeinsame Prüfungsstelle)dieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teilkeine Angabemax. 10 Minuten
Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz (Mainz)eigene Gesetze, Richtlinien und Erlassekeine Hilfsmittelca. 10 Minuten
SaarlandSaarland (Saarbrücken)Gesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungenkeine Angabeca. 10 Minuten
SachsenSachsen (Leipzig)keine Angabekeine Angabeca. 10 Minuten
Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt (Magdeburg)Gesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungenkeine Angabeca. 10 Minuten
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein (Kiel)von der Kammer gestellt (Beck’sche Steuergesetze, Schönfelder + Ergänzungsband); eigene Texte nicht erlaubtkeine Angabemax. 10 Minuten
ThüringenThüringen (Erfurt)eigene Gesetzestexte; keine Richtlinien/Verwaltungsanweisungen; Kammer stellt keine Bücherwie Vorbereitungca. 10 Minuten

Verbindlich ist immer das Ladungsschreiben deiner Kammer.

Praktische Folge Trainiere den Vortrag unter den Bedingungen deiner Kammer. Wer in Berlin geprüft wird, übt ohne Gesetz und mit sieben Minuten. Wer in Nürnberg geprüft wird, übt mit einer unkommentierten Beck-Textausgabe ohne eigene Markierungen.

Wie wird die mündliche Prüfung bewertet – und welche Note brauchst du?

Du bekommst sieben Einzelnoten: eine für den Kurzvortrag und je eine für die sechs Prüfungsabschnitte (§ 27 DVStB). Daraus bildet der Ausschuss die Gesamtnote der mündlichen Prüfung als Durchschnitt auf zwei Dezimalstellen. Bestanden ist die Steuerberaterprüfung, „wenn die durch zwei geteilte Summe aus den Gesamtnoten für [schriftliche und mündliche Prüfung] die Zahl 4,15 nicht übersteigt“ (§ 28 Abs. 1 DVStB).

Beispiel: Vier Runden mit 4,0 und drei Runden mit 4,5 ergeben (16,0 + 13,5) : 7 = 4,21. Mit einer schriftlichen 4,00 liegt der Schnitt bei (4,00 + 4,21) : 2 = 4,105 – bestanden. Mit einer schriftlichen 4,50 wären es 4,355 – nicht bestanden. Die Vornote entscheidet also, wie viel Luft du mündlich hast.

Gesamtnote schriftlichHöchstens zulässige Gesamtnote mündlichWas das bedeutet
3,504,80viel Luft – selbst eine schwache Mündliche reicht
3,834,47solide Mündliche genügt
4,004,30Schnitt aus sieben Noten darf leicht über „ausreichend“ liegen
4,164,14du musst mündlich etwas besser sein als schriftlich
4,333,97im Schnitt eine 4,0 oder besser nötig
4,503,80mindestens ein „gut“ oder mehrere „befriedigend“ nötig

Rechenweg nach § 28 Abs. 1 DVStB (mündlich ≤ 8,30 − schriftlich) und § 15 Abs. 2 DVStB (zwei Dezimalstellen, dritte bleibt unberücksichtigt).

Das Ergebnis teilt dir der Vorsitzende unmittelbar nach der Beratung mit. Die Einzelnoten der mündlichen Prüfung erfährst du nicht (§ 28 Abs. 1 DVStB). Wer nicht besteht, muss die gesamte Prüfung wiederholen – „eine Wiederholung der Prüfung setzt eine erneute Zulassung voraus“ (§ 28 Abs. 3 DVStB). Nach geltendem Recht sind insgesamt drei Versuche möglich (§ 35 Abs. 4 StBerG).

Wie viele Kandidaten bestehen die mündliche Steuerberaterprüfung?

Die allermeisten. Im Prüfungsjahr 2025/2026 legten bundesweit 4.491 Kandidaten die schriftliche Prüfung ab, 2.407 wurden zur mündlichen Prüfung geladen und 2.255 bestanden. Bezogen auf die Geladenen sind das 93,7 %; zwei Geladene traten nicht an. Die Gesamtquote (bestanden zu schriftlich abgelegt) lag bei 50,2 %.

93,7 % der Geladenen bestanden die mündliche Prüfung 2025/2026
50,2 % Gesamt-Bestehensquote 2025/2026 (bestanden / schriftlich abgelegt)
PrüfungsjahrSchriftlich abgelegtZur mündlichen geladenBestandenAnteil bestanden / geladenGesamtquote
2025/20264.4912.4072.25593,7 %50,2 %
2024/20254.3002.4142.24292,9 %52,1 %
2023/20244.2082.3352.17193,0 %51,6 %
2022/20233.8781.8921.75092,5 %45,1 %
2021/20224.3492.7852.53891,1 %58,4 %

Quellen: 2025/2026 Schlussmeldung der Steuerberaterkammern (PDF, StBK Hessen); 2024/2025 BMF-Bekanntmachung, BStBl 2025 I S. 1589; 2023/2024 BMF-Bekanntmachung, BStBl 2024 I S. 1129; 2022/2023 Kammer-Schlussmeldung (StBK Westfalen-Lippe); 2021/2022 BMF-Bekanntmachung, BStBl 2022 I S. 1260. Anteil bestanden/geladen jeweils gerechnet.

Die Zahlen zeigen zweierlei. Die große Hürde ist die Klausur: Fast jeder zweite scheitert schriftlich. Wer aber geladen ist, fällt nur in etwa sieben von hundert Fällen durch. Diese sieben Prozent sind selten Wissenslücken. Es sind Vorträge ohne Struktur, Blackouts in der ersten Runde und Kandidaten, die die Nicht-Steuerfächer ausgelassen haben.

„Bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung sind die Prüfungssimulation sowie das Vortragstraining besonders hilfreich. […] Ich muss sagen, dass die zwei Tage Prüfungssimulation in München viel "schlimmer" waren als das Echtexamen. Das war die beste Vorbereitung überhaupt und ich war in der mündlichen Prüfung sehr ruhig, da ich auf die verschiedenen Prüferreaktionen sehr gut vorbereitet war.“
Franziska SimsohnWLW ALL IN Mündliche Prüfung, Intensivprüfungssimulation, Vortragstraining

Wie bereitest du dich in zwölf Wochen auf die mündliche Prüfung vor?

Beginne im November, nicht im Januar. Zwischen Klausurergebnis und Prüfungstermin bleiben dir sonst nur wenige Wochen. Der WLW-Lernplan für die mündliche Prüfung teilt die Zeit in zwei Phasen: Nicht-Steuerfächer bis Weihnachten, Steuerfächer danach. So sieht die Reihenfolge aus:

WocheFachgebietSchwerpunkte
KW 46–47BerufsrechtBerufspflichten, Vergütung, Berufshaftung, Geldwäschegesetz
KW 48–49BGBSchuldrecht, Kauf- und Werkvertrag, Minderjährige, Verjährung
KW 50BWL und VWLUnternehmensbewertung, Bilanzanalyse, Marktformen, Geldpolitik
KW 46–52VorträgeKurzvorträge zu allen Themen, Feedback in Gruppen
KW 1Einkommensteuer, Internationales SteuerrechtEinkunftsarten, Betriebsaufspaltung, DBA, Wegzugsbesteuerung
KW 2Körperschaftsteuer, GewerbesteuerOrganschaft, vGA, Hinzurechnungen, Zerlegung
KW 3Umsatzsteuer, Bewertung/ErbStOrt der Leistung, E-Rechnung, Kleinunternehmer, Betriebsvermögen
KW 4AO und FGOFristen, Haftung, Außenprüfung, Klagearten
KW 5Bilanzsteuerrecht, UmwandlungssteuerRückstellungen, GmbH & Co. KG, § 1a KStG
KW 6Aktuelles und WiederholungBMF-Schreiben, BFH-Urteile, Probevorträge

Drei Regeln aus Unterricht und Prüfungssimulation

1Vortrag

Breite vor Tiefe

Bring möglichst viele Themen auf ein solides Niveau statt drei Lieblingsthemen auf Bestnoten. Karteikarten mit ausgearbeiteten Vorträgen sind dafür gemacht – die WLW-Karteikarten Vortragsthemen enthalten über 180 Kurzvorträge.

2November

Nicht-Steuerfächer zuerst

Berufsrecht, BGB und BWL kannst du im November lernen, ohne dass sie bis Februar veralten. Steuerrecht gehört in die letzten Wochen.

3Januar

Mindestens eine echte Simulation

Eine Kommission, die dich unterbricht, weiterreicht und nachhakt, lässt sich nicht lesen – nur erleben.

Dafür passt

WLW ALL IN Mündliche Prüfung

  • Unterricht in allen Prüfungsfächern inklusive Nicht-Steuerfächer
  • 180 Mustervorträge
  • 350 digitale Karteikarten
  • FAQ aus über 1.150 Prüfungsprotokollen
  • Probeexamen unter Echtbedingungen
Zum ALL IN Mündliche Prüfung

Was ändert die Reform der Steuerberaterprüfung ab 2028 an der mündlichen Prüfung?

Für die Prüfungsjahre 2026/2027 und 2027/2028 gilt das hier beschriebene Recht. Ab dem Prüfungstermin 2028 soll die Prüfung modular werden: drei schriftliche Prüfungsteile und die mündliche Prüfung als letztes Modul, jeder Teil separat zu bestehen und „beliebig oft“ wiederholbar. So hat es die Bundeskammerversammlung am 22./23.09.2025 beschlossen (Kammerrundschreiben 3/2025). Das Bundesfinanzministerium hat am 13.08.2026 einen Referentenentwurf vorgelegt; die Details der Module sollen in der DVStB geregelt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband fordert in seiner Stellungnahme vom 25.08.2026 ausdrücklich, dass die mündliche Prüfung künftig separat wiederholt werden kann.

Stand September 2026 gibt es weder einen Kabinetts- noch einen Bundestagsbeschluss. Was bereits diskutiert wird und was das für deinen Zeitplan bedeutet, liest du im Ratgeber Reform der Steuerberaterprüfung: Modularisierung ab 2028.

Fragen & Antworten

FAQ: Häufige Fragen zur mündlichen Steuerberaterprüfung

Wie lange dauert die mündliche Steuerberaterprüfung?

Die Prüfungszeit je Bewerber soll nach § 26 Abs. 7 DVStB 90 Minuten nicht überschreiten. Weil in der Regel vier Kandidaten gemeinsam geprüft werden, dauert der Prüfungstag mit Vorbereitungszeit, sechs Fragerunden und Beratung des Ausschusses meist fünf bis sechs Stunden.

Wann findet die mündliche Steuerberaterprüfung statt?

Zwischen Januar und April des Jahres nach der schriftlichen Prüfung. Die Kammer Nürnberg prüft zwischen dem 20. Januar und dem 31. März, Hessen voraussichtlich von Februar bis April 2027, Baden-Württemberg ab Januar/Februar. Die Ladung kommt spätestens zwei Wochen vor dem Termin.

Welche Note brauche ich, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden?

Die Gesamtnote der drei Klausuren darf 4,5 nicht übersteigen (§ 25 DVStB). Wer darüber liegt, ist von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und hat die Prüfung nicht bestanden.

Wann ist die mündliche Steuerberaterprüfung bestanden?

Wenn die Summe aus der Gesamtnote der schriftlichen und der Gesamtnote der mündlichen Prüfung, geteilt durch zwei, 4,15 nicht übersteigt (§ 28 Abs. 1 DVStB). Mit einer schriftlichen 4,5 brauchst du mündlich also höchstens 3,8, mit einer 4,0 höchstens 4,3.

Wie viele Kandidaten fallen in der mündlichen Prüfung durch?

Wenige. Im Prüfungsjahr 2025/2026 wurden bundesweit 2.407 Kandidaten zur mündlichen Prüfung geladen, 2.255 haben bestanden. Das sind 93,7 % der Geladenen (Quelle: Schlussmeldung der Steuerberaterkammern, veröffentlicht von der StBK Hessen).

Wie läuft der Kurzvortrag ab?

Eine halbe Stunde vor der Prüfung bekommst du drei Themen zur Wahl (§ 26 Abs. 6 DVStB). Du bereitest eines davon vor und trägst es vor dem Ausschuss vor – meist bis zu zehn Minuten, in Berlin fünf bis sieben Minuten. Zwischenfragen gibt es beim Vortrag nicht.

Darf ich in der mündlichen Prüfung Gesetzestexte benutzen?

Das regelt jede Steuerberaterkammer selbst. In Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen sind eigene Gesetzestexte für die Vortragsvorbereitung erlaubt, Nürnberg und Schleswig-Holstein stellen die Texte, Berlin lässt keine Hilfsmittel zu. Verbindlich ist das Ladungsschreiben deiner Kammer.

Kann ich die mündliche Prüfung wiederholen, ohne die Klausuren noch einmal zu schreiben?

Nach geltendem Recht nein. Wer die mündliche Prüfung nicht besteht, hat die gesamte Prüfung nicht bestanden und muss sich erneut zulassen lassen (§ 28 Abs. 3 DVStB). Die Reform ab 2028 soll die mündliche Prüfung zum eigenständigen Prüfungsteil machen – der Referentenentwurf vom 13.08.2026 ist noch nicht beschlossen.

Was passiert direkt nach der mündlichen Prüfung?

Der Ausschuss berät, dann teilt der Vorsitzende dir das Ergebnis unmittelbar mit. Einzelnoten werden nicht genannt (§ 28 Abs. 1 DVStB). Die Bestellung zum Steuerberater beantragst du anschließend bei deiner Kammer.

Dein nächster Schritt

Übe die Prüfungssituation, bevor sie ernst wird

Ob ALL IN, Probeexamen oder Vortragstraining: Wir sagen dir, was zu deiner Vornote und deiner Kammer passt. Kostenlose Beratung: 0951/70066-0.